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   BAG, 28.01.1992 - 1 ABR 41/91   

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https://dejure.org/1992,2533
BAG, 28.01.1992 - 1 ABR 41/91 (https://dejure.org/1992,2533)
BAG, Entscheidung vom 28.01.1992 - 1 ABR 41/91 (https://dejure.org/1992,2533)
BAG, Entscheidung vom 28. Januar 1992 - 1 ABR 41/91 (https://dejure.org/1992,2533)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Arbeitgebers, Maßnahmen der Berufsbildung mit dem Betriebsrat zu beraten - Anspruch auf Information des Betriebsrates über das Ergebnis von Kundenbefragungen - Nützlichkeit der Ergebnisse von Kundenbefragungen für den Betriebsrat

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßnahmen der Berufsbildung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 96 Abs. 1, § 80 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2, § 87 Abs. 1 Nr. 6
    Kundenbefragung nach Verhalten und Leistung der Arbeitnehmer: Veranstaltungen zur Behebung aufgedeckter Schwächen sind keine Maßnahmen der Berufsbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 707
  • BB 1992, 1488
  • DB 1992, 1634
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 19/88

    Betriebsrat: Zeitpunkt der Unterrichtung durch den Arbeitgeber - Vorlage von

    Auszug aus BAG, 28.01.1992 - 1 ABR 41/91
    Das Landesarbeitsgericht ist von der ständigen Rechtsprechung des Senats ausgegangen, wonach die vom Arbeitgeber nach § 80 Abs. 2 BetrVG geschuldete Unterrichtung des Betriebsrates - auch durch das Überlassen der erforderlichen Unterlagen - den Betriebsrat in die Lage versetzen soll, in eigener Verantwortung selbst zu prüfen, ob sich für ihn Aufgaben ergeben, und ob er zur Wahrnehmung dieser Aufgaben tätig werden soll (vgl. zuletzt Beschluß des Senats vom 31. Januar 1989 - 1 ABR 72/87 - AP Nr. 33 zu § 80 BetrVG 1972 und Beschluß vom 27. Juni 1989 - 1 ABR 19/88 - AP Nr. 37 zu § 80 BetrVG 1972).

    Die Entscheidung des Senats vom 27. Juni 1989 (aaO), wonach der Betriebsrat die Vorlage von Unterlagen erst dann verlangen könne, wenn der Arbeitgeber tätig wird und Aufgaben des Betriebsrates auslöst, stehe daher dem Begehren des Betriebsrates nicht entgegen.

  • BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 72/87

    Informationsrechte des Betriebsrats bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern aus

    Auszug aus BAG, 28.01.1992 - 1 ABR 41/91
    Das Landesarbeitsgericht ist von der ständigen Rechtsprechung des Senats ausgegangen, wonach die vom Arbeitgeber nach § 80 Abs. 2 BetrVG geschuldete Unterrichtung des Betriebsrates - auch durch das Überlassen der erforderlichen Unterlagen - den Betriebsrat in die Lage versetzen soll, in eigener Verantwortung selbst zu prüfen, ob sich für ihn Aufgaben ergeben, und ob er zur Wahrnehmung dieser Aufgaben tätig werden soll (vgl. zuletzt Beschluß des Senats vom 31. Januar 1989 - 1 ABR 72/87 - AP Nr. 33 zu § 80 BetrVG 1972 und Beschluß vom 27. Juni 1989 - 1 ABR 19/88 - AP Nr. 37 zu § 80 BetrVG 1972).
  • BAG, 23.04.1991 - 1 ABR 49/90

    Betriebliche Berufsbildungsmaßnahmen

    Auszug aus BAG, 28.01.1992 - 1 ABR 41/91
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung (zuletzt Beschluß vom 23. April 1991 - 1 ABR 49/90 - EzA § 98 BetrVG 1972 Nr. 7 = NZA 1991, 817) ausgeführt, daß zur betrieblichen Berufsbildung in diesem Sinne alle - aber auch nur diejenigen - Maßnahmen gehören, die über die - mitbestimmungsfreie - Unterrichtung des Arbeitnehmers hinsichtlich seiner Aufgaben und Verantwortung, über die Art seiner Tätigkeit und ihre Einordnung in den Arbeitsablauf des Betriebes sowie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren und die Maßnahmen und Einrichtungen zur Abwendung dieser Gefahren i. S. von § 81 BetrVG hinausgehen, indem sie dem Arbeitnehmer gezielt Kenntnisse und Erfahrungen vermitteln, die ihn zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit erst befähigen oder es ermöglichen, die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erhalten, § 1 Abs. 3 BBiG.
  • LAG Berlin, 21.02.1991 - 7 TaBV 7/90

    Kundenbefragung; Betriebsrat; Mitbestimmungsrecht ; Auskunftserteilung

    Auszug aus BAG, 28.01.1992 - 1 ABR 41/91
    Auf die Rechtsbeschwerde des Arbeitgebers wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 21. Februar 1991 - 7 TaBV 7/90 - aufgehoben.
  • BAG, 18.04.2000 - 1 ABR 22/99

    Mitbestimmung bei Schaltertests durch Drittunternehmen

    Der Bericht der Fa. I stellt vielmehr eine zusammenfassende Auswertung des Ist-Zustands des Angebots der R -Leistungen aus Kundensicht dar, ohne daß es möglich wäre, Rückschlüsse auf einzelne Arbeitnehmer oder auch nur eine abgrenzbare Gruppe von Arbeitnehmern zu ziehen (vgl. in Bezug auf Ergebnisse einer Kundenbefragung durch ein Drittunternehmen, BAG 28. Januar 1992 - 1 ABR 41/91 - AP BetrVG 1972 § 96 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 96 Nr. 1, zu B II 2 der Gründe).
  • LAG Hessen, 12.07.2012 - 5 TaBV 250/11

    Mitbestimmungsrecht bei der Regelung der Teilnahme von Cockpit-Mitarbeitern an

    aa) Zur Berufsbildung gehören alle Maßnahmen, die Arbeitnehmern in systematischer, lehrplanartiger Weise Kenntnisse und Erfahrungen vermitteln, die sie zu ihrer beruflichen Tätigkeit im allgemeinen befähigen oder es ermöglichen, die beruflichen Kenntnisse oder Fähigkeiten zu erhalten (vgl. BAG 24. August 2004 - 1 ABR 28/03 - Rn. 36, zitiert nach juris; BAG 30. Mai 2006 - 1 ABR 17/05 - Rn. 20, zitiert nach juris; BAG 28. Januar 1992 - 1 ABR 41/91 - Rn. 17, zitiert nach juris).

    Es geht um die Vermittlung beruflicher Kenntnisse und Erfahrungen, die über die Unterrichtung des Arbeitnehmers hinsichtlich seiner Aufgaben und Verantwortung, über die Art seiner Tätigkeit und ihrer Einordnung in den Arbeitsablauf des Betriebes sowie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren und die Maßnahmen und Einrichtungen zur Abwendung dieser Gefahren hinausgehen, indem sie dem Arbeitnehmer gezielt berufliche Kenntnisse und Erfahrungen vermitteln, auf deren Grundlage er eine konkrete Tätigkeit unter Einsatz dieser Kenntnisse und Erfahrungen ausüben kann (BAG 28. Januar 1992 - 1 ABR 41/91 - Rn. 17, zitiert nach juris).

  • LAG Hamburg, 18.01.2012 - 5 TaBV 10/11

    Umfang der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Ermittlung des

    Es geht um die gezielte Vermittlung beruflicher Kenntnisse und Erfahrungen, auf deren Grundlage der Arbeitnehmer im Betrieb eine konkrete Tätigkeit unter Einsatz dieser Kenntnisse und Erfahrungen ausüben kann (BAG 28.01.1992 -1 ABR 41/91 - AP Nr. 1 zu § 96 BetrVG 1972, juris).
  • LAG München, 21.02.2008 - 4 TaBV 56/07

    Unterlassungsantrag

    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG soll die vom Arbeitgeber nach § 80 Abs. 2 BetrVG geschuldete Unterrichtung des Betriebsrats diesen in die Lage versetzen, in eigener Verantwortung selbst zu prüfen, ob sich für ihn Aufgaben ergeben und ob er zur Wahrnehmung dieser Aufgaben tätig werden soll (BAG, z. B. B. v. 28.01.1992, 1 ABR 41/91, AP Nr. 1 zu § 96 BetrVG 1972).
  • ArbG Dortmund, 16.09.2010 - 6 BV 250/09
    (BAG, 28.01.1992 - 1 ABR 41/91 - AP Nr. 1 zu § 96 BetrVG 1972; vgl. auch Ricardi/Thüsing, § 98 Rn. 9; Fitting § 98 Rn. 10 i. V. m. § 96 Rn. 17).
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